Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges stand Österreich vor der Aufgabe, NS-Verbrechen strafrechtlich und gesellschaftlich aufzuarbeiten. Das Volksgerichtsgesetz von 1945 schuf die rechtliche Grundlage für Prozesse gegen österreichische Täterinnen und Täter – doch die Konsequenz dieser Maßnahmen ließ zu wünschen übrig.
Gleichzeitig etablierte sich in der frühen Zweiten Republik die sogenannte „Opferthese": Österreich stilisierte sich als erstes Opfer NS-Deutschlands, um politisch und international handlungsfähig zu bleiben. Diese Erzählung prägte Jahrzehnte lang die Erinnerungskultur des Landes – bis Franz Vranitzky 1991 einen bedeutenden Perspektivenwechsel einleitete.
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Auf der verlinkten Seite finden Sie eine detaillierte Darstellung eines exemplarischen Strafverfahrens aus der Nachkriegszeit – inklusive Anklage, Verhandlungsverlauf, Urteil und historischer Einordnung im Kontext der Entnazifizierung, ausgearbeitet von Eric GRUBER, Janik KERN, Lilly NEMEC, Martin PÖRNECZ, Selina WESCHITZ, Sigrid JUNG
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In Kürze legt die Klasse 8A ihre Matura ab und verlässt die Schule. Die Schulgemeinschaft sowie ihre Lehrer trauern um sie.